Hier ein kleiner Auszug aus unserem Lieferprogramm:
Gesetzliche Auflagen
Gesetzliche Auflagen zur Tierkörperbestattung
1. Die Entsorgung über Tierkörperbeseitigungs- anstalten
Die Klein- und Haustier- kadaver werden zusammen mit Großtierkadavern (Rinder,Pferde) unter Druck (3bar) und bei großer Hitze verarbeitet. Die gewonnene Substanz dient zur Herstellung von Ölen, Schmierstofen und Kosmetika.
2. Das vergraben der Kleintierkörper
Einzelne kleine Kleintierkörper dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf dem eigenen Grundstück unter einer 50-80 cm dicken Erdschicht vergraben werden. Das Grundstück darf nicht in der Nähe von Wasserschutzgebieten, öffentlichen Wegen und Plätzen liegen.
3. Die Einäscherung der Tierkörper
Aus emotionalen und hygenischen Gründen stellen die beiden erstgenannten Möglichkeiten oft keine befriedigende Alternative dar. Auch bei der Entsorgung über Tierkörperbeseitigungsanstalten -oft über den Tierarzt- werden Ihnen anteilige Kosten zwischen € 70,-- und 130,-- in Rechnung gestellt. Die Kremierung der Tiere in einem Tierkrematorium ist dagegen eine saubere und umweltschonende Abschiednahme. dabei besteht die Möglichkeit, die Asche des Tieres auf einer grünen Wiese verstreuen zu lassen (anonyme Bestattung) oder sie in einer Tierurne zurück zu bekommen. Die dekorative Urne können Sie an einem beliebigen Ort stellen, bei sich zu Hause oder z.B. in einem Kolumbarium.