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Gesetzliche Auflagen zur Tierkörperbeseitigung
Die Entsorgung über die Tierkörperbeseitigungsanstalten Tierbestattungen immer beliebter.
Liebevolles Gedenken statt Tierkörperbeseitigung.
Ist die letzte Ruhe eines Tieres wichtig?
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, was mit Ihrem Haustier nach seinem Tod passiert?
In vielen Fällen endet der letzte gemeinsame Weg beim Tierarzt, der dann den lanjährigen Wegbegleiter und Freund, meist von Altersbeschwerden und Krankheiten erlöst.
Lassen Sie Ihr geliebtes Tier dann dort, so ist der Tierarzt leider gezwungen -wie vom Gesetzgeber vorgesehen- es durch eine Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) kostenpflichtig entsorgen zu lassen.
Für Sie, wie für die meisten Tierbesitzer ein grausamer Gedanke.
Wir möchten Ihnen einen besseren Weg aufzeigen.
Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, Ihr geliebtes Tier in einem deutschen oder niederländischen Krematorium einäschern zu lassen. Wahlweise kann die Asche in einer mitgebrachten Urne mit nach hause genommen werden oder auf einem Tierfriedhof beigesetzt werden.
Bei der Einäscherung und der Bestattung in einer Urne, gibt es keine Verbote, Einschränkungen und Probleme mit Behörden oder Nachbarn. Die Asche des Tieres dürfen Sie mit nach Hause nehmen und dort in einer Urne (meist auch sehr schöne Schmuckgegenstände) aufstellen oder begraben.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Erdbestattung Ihres Haustieres auf einem Tierfriedhof in einer Einzel- oder Anonymengrabstätte.
Nutzen auch Sie die Alternative zur TBA und bereiten Sie Ihrem Tier als Freund und Wegbegleiter einen Abschied in Würde.